Herzlich willkommen in Schierwaldenrath

Im Westzipfel Deutschlands, ganz hinten in der westlichsten Ecke Nordrhein-Westfalens finden Sie unser Dorf, inmitten von Feldern und weitem Himmel in der Region "Der Selfkant".


Selfkantland

Vir wu-ehne an et Eng dr Welt.
De Dörper legge en et Feld.
Dr Hiemel eß onendlich jruet.
An stelle Wä-ege wäßt et Bruet.
De Mü-ehle stont su-e ganz alleen.
De Kerke schiene spielzeugkleen.
De Grenz, dett eß dr Hiemelsrand.
Min Heemat eß et Selfkantland.
 

(Peter Staas, 1894 – 1964, aus "Lob des Selfkants")

 


Wenn euch auf unserer Homepage etwas fehlen sollte, wenn ihr Anregungen oder Bilder habt: Sprecht uns bitte an. Wir freuen uns über jeden Bericht zu Vereinsaktivitäten und aktuellen Meldungen, die unser Dorf betreffen. Besonders willkommen sind Beiträge zur Geschichte unseres Ortes.

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Ortsring Schierwaldenrath
Palz 6a
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  1. die Zwecke, zu denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden;
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Ihnen steht das Recht zu, Auskunft darüber zu verlangen, ob die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt werden. In diesem Zusammenhang können Sie verlangen, über die geeigneten Garantien gem. Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.

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Sie haben ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung gegenüber dem Verantwortlichen, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, unrichtig oder unvollständig sind. Der Verantwortliche hat die Berichtigung unverzüglich vorzunehmen.

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Unter den folgenden Voraussetzungen können Sie die Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen:

  1. wenn Sie die Richtigkeit der Sie betreffenden personenbezogenen für eine Dauer bestreiten, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen;
  2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangen;
  3. der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, oder
  4. wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben und noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber Ihren Gründen überwiegen.

Wurde die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten eingeschränkt, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

Wurde die Einschränkung der Verarbeitung nach den o.g. Voraussetzungen eingeschränkt, werden Sie von dem Verantwortlichen unterrichtet bevor die Einschränkung aufgehoben wird.

4.  Recht auf Löschung

a)  Löschungspflicht

Sie können von dem Verantwortlichen verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, diese Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:

  1. Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
  2. Sie widerrufen Ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
  3. Sie legen gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder Sie legen gem. Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
  4. Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
  5. Die Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
  6. Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

b)  Information an Dritte

Hat der Verantwortliche die Sie betreffenden personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er gem. Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass Sie als betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt haben.

c)  Ausnahmen

Das Recht auf Löschung besteht nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist

  1. zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;
  2. zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
  3. aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. h und i sowie Art. 9 Abs. 3 DSGVO;
  4. für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gem. Art. 89 Abs. 1 DSGVO, soweit das unter Abschnitt a) genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder
  5. zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

5.  Recht auf Unterrichtung

Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.

Ihnen steht gegenüber dem Verantwortlichen das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.

6.  Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie dem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Außerdem haben Sie das Recht diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern

  1. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO oder auf einem Vertrag gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
  2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

In Ausübung dieses Rechts haben Sie ferner das Recht, zu erwirken, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Freiheiten und Rechte anderer Personen dürfen hierdurch nicht beeinträchtigt werden.

Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

7.  Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.

Der Verantwortliche verarbeitet die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.

Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.

Sie haben die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft – ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG – Ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

8.  Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

9.  Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling

Sie haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

  1. für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen Ihnen und dem Verantwortlichen erforderlich ist,
  2. aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung Ihrer Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen enthalten oder
  3. mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung erfolgt.

Allerdings dürfen diese Entscheidungen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen getroffen wurden.

Hinsichtlich der in (1) und (3) genannten Fälle trifft der Verantwortliche angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie Ihre berechtigten Interessen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

10. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.

Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

Die Vorstandsmitglieder

Präsident vakant
Schriftführer Gerd Thevis
Kassenwart Marc Franzen
stv. Kassenwart vakant
   
Hauptmann Dieter Meessen
General Heinz-Josef Houben
Beisitzer Steve Kreutzer
Beisitzer Arndt Küppers
Beisitzer Peter Bertrams
Fahnenträger Andreas Smeets
   
Präses der Bruderschaft Pfarrer Daniel Wenzel
   
Schießmeister Rene Gradissen
Vertreter des Musikvereins Peter Laumen
   
   

 

 

 


 

 

Aus der Geschichte der St. Joachims Schützenbruderschaft Schierwaldenrath

 

Von den Anfängen bis zum Ende des zweiten Weltkrieges (1805 - 1945)

 

In der Zeit politischen Niedergangs — das Jahr 1803 gilt als das offizielle Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, Napoleon hatte schon die links- rheinischen Gebiete unterworfen und schickte sich an Österreich und Preußen zu erobern — in diesen Zeiten wurde in Schierwaldenrath die St.-Joachims-Schützengesellschaft gegründet (1805). Da sich die Pfarrgemeinde Schierwaldenrath als Pfarrpatronin die Heilige Mutter Anna auserwählt hatte, erkor die Schützengesellschaft den Gemahl der Heiligen Anna, den Heiligen Joachim, zu ihrem Schutzpatron. 

 

Über die Umstände der Gründung — in dieser Zeit wurden auch in Bocket (1806) und Langbroich (1808) Schützengesellschaften gegründet — über die Anfänge oder ersten Statuten, die sich die St.-Joachims-Schützengesellschaft gegeben hat, ist uns leider nichts bekannt, weil schriftliche Aufzeichnungen aus dieser Zeit nicht vorhanden sind.

 

Die ältesten Aufzeichnungen der St.-Joachims-Schützengesellschaft sind die Statuten aus dem März des Jahres 1905, die sich allerdings, wie es dort heißt, auf Beschlüsse des Vorstandes aus dem Jahre 1884 beziehen. Diese Beschlüsse berufen sich laut Chronik ausdrücklich auf ältere Statuten, die allerdings, wie oben erwähnt, im Dunkel der Geschichte untergetaucht sind.

Diese ältesten Aufzeichnungen haben für uns heute in erster Linie historischen Charakter, und manche dieser Statuten entlocken uns eher ein Schmunzeln. So lesen wir in Nummer 10: „Jedes unverheiratete Mitglied, welches keine 35 Jahre ist, muß an den Diensttagen der Früh- und Herbstkirmes ein Frauenzimmer zum Entree haben oder hat 50 Pf. Strafe zu bezahlen.“

 

Ebenso mutet uns heute merkwürdig an, daß, wenn ein Verheirateter den Vogel abgeschossen hatte, es der Ehefrau freigestellt war, an den Aufzügen teilzunehmen. Daß das Schützenwesen aber schon eine ernste Angelegenheit war, mögen folgende Aufzeichnungen zeigen: Wer beim Kirmesaufzug unentschuldigt fehlte, hatte 50 Pf. Strafe zu zahlen, wer zu spät kam, 10 Pf., und wer sich dem Vorgesetzten widersetzte mußte ebenfalls 50 Pf. zahlen (zum Vergleich: ein Tagelöhner verdiente in dieser Zeit etwa 1 Mark am Tage).

 

Wie sah es denn bei den Aufzügen um die Jahrhundertwende aus. Die Schützenbrüder trugen alle ein Gewehr; diese stammten noch aus der napoleonischen Zeit. Mit diesen Gewehren wurde auch der Königsvogel geschossen, und zwar auf dem Heeklief. Die Schützen gossen sich ihre Kugeln selbst, Pulver und Zündhütchen wurden in Heinsberg geholt. Als Vogel diente ein knorriges Stück Holz aus einer Buchenhecke, in das ein Loch gebohrt wurde. Dieser „Vogel“ wurde auf eine ca. 12 bis 15 Meter hohe Stange gesetzt. Nach einem „Vater unser“ war es dann soweit: Von Leitern aus wurde auf den „Vogel“ geschossen, und zwar beliebig durcheinander, zum Teil, wenn der „Vogel“ sehr hartnäckig war, sogar in Salven. Nicht bekannt ist allerdings, wer Schützenkönig wurde, wenn bei einer solchen Salve das Holz herunterliel. An dieser Stelle sei noch eine kleine Anekdote aus dem Jahre 1907 erwähnt. Der Schütze Josef Dahlmanns hatte Aussichten, zum dritten Mal in Folge den Vogel von der Stange zu holen, was aber unter allen Umständen verhindert werden sollte. Bei diesem Wettkampf ging es so heiß her, daß einem Schützen die Schulter auseinandergerissen und ein anderer im Gesicht verletzt wurde. Offensichtlich waren die Gewehre in der Eile nicht sachgemäß geladen worden. Als am Sonntag danach einige Schützen sich über das Unglück unterhielten und jemand zum damaligen Hauptmann, Gerhard Laumen (Laumesch Jraades), sagte: „Dät hau ävver noch ens joot jejange“, soll Jraades geantwortet haben: „J oot jejange, joot jejange, sue lang jeene kapottbliffd, hät dät ömmer joot jejange.“ Die Sitten waren eben etwas rauher in den alten Zeiten.

 

Die anschließende Kirmes wurde in einem kleinen, etwa 80 Quadratmeter großen Zelt gefeiert, das der Schützengesellschaft gehörte. Mit dem Geld, das dort eingenommen wurde, mußten die Schützen das ganze Jahr auskommen. Ab 1903 „residierten“ die Schützen in einem von der Wirtin Witwe Drießen auf Jahre angemieteten Saal. An den Kirmessonntagen wurde zu dieser Zeit Theater gespielt, montags und dienstags war Ball.

Im Jahre 1905, genau 100 Jahre nach der Gründung der Schützengesellschaft, feierte Schierwaldenrath sein erstes Schützenfest, das laut mündlicher Überlieferung sehr erfolgreich verlief.

 

Im ersten Weltkrieg (1914-1918) kam das Schützenwesen zum Erliegen, aber schon 1919 nahm die St.-Joachims-Schützengesellschaft ihre Tätigkeit wieder auf. Nachdem 1926 die traditionelle Anna-Kirmes auf Wunsch des Pfarrers Pfennings abgeschafft bzw. verlegt wurde, um das Fest der Heiligen Anna ausschließlich im kirchlichen Rahmen feiern zu können, wurde das Schützenwesen neu organisiert. Die St.-Joachims-Schützengesellschaft wurde der Erzbruderschaft vom Heiligen Sebastianus angeschlossen, einem geistlichen Präses und einem Dekanat unterstellt. Seit 1928 haben unsere Schützen auch eine andere Bezeichnung: aus der Schützengesellschaft wurde eine Schützenbruderschaft.

 

1930 fand in Schierwaldenrath dann das zweite Schützenfest der St.-Joachims- Schützenbruderschaft statt. Die Vorbereitung der Festwiese mußte, weil es in den Wochen vorher ständig geregnet hatte, sonntags morgens ab 4.00 Uhr vorgenommen werden. Bei dann herrlichem Wetter wurde auch dieses Schützenfest ein Erfolg. Von dem finanziellen Erlös dieses Schützenfestes wurde 1933 eine neue Fahne angeschafft, weil die alte (übrigens ein sehr schönes Stück) total beschädigt war. Aber auch diese Fahne befindet sich heute in einem schlechten Zustand und bedarf der Restaurierung.

 

Der zweite Weltkrieg (1939—1945) brachte dann das vorläufige Ende der St.-Joachims-Schützenbruderschaft. Erwähnenswert ist besonders, daß die St.-Joachims-Schützenbruderschaft als einzige weit und breit bis 1939 ihren Pfarrer bei den Kirmesfeierlichkeiten abgeholt hat.

 

 

Die St.-Joachims - Schützenbruderschaft von 1945 bis 1986

 

In den Wirren des zweiten Weltkrieges verlor die Schützenbruderschaft Fahnen, Offiziersröcke, Mützen, Degen, Helme, selbst das Königssilber. Trotzdem nahm die St.-Joachims-Schützenbruderschaft am 1. Adventssonntag 1947 ihre Tätigkeit wieder auf. An dieser Stelle sei erwähnt, daß der damalige Sportverein Westwacht Schierwaldenrath unter seinem Vorsitzenden Leo Wolks in den Jahren 1946/47 als Veranstalter der Kirmes auftrat.

Ab 1948 übernahmen die Schützenbrüder dann die Ausrichtung der Kirmes. Zwischenzeitlich hatte sich auch wieder die Fahne, die in Gangelt auf dem Friedhof lag, und das Schützensilber, das in der Dunggrube bei Peter Hamacher gelegen hatte, eingefunden. 1948 fand das erste Vogelschießen nach dem Kriege statt; allerdings wurde mit der Armbrust geschossen, da die hiesige Besatzungsmacht (England) das Schießen mit Gewehren untersagt hatte. Der glückliche Schütze und damit erster König nach dem Kriege war Josef von Heel.

Interessant ist die Tatsache, daß der damalige Fahnenträger Josef Gradissen sich das Fahnentragen noch ersteigern mußte, und zwar mit einem ansehnlichen Geldbetrag.

 

Das Vogelscnießen 1949 ist vielen heute noch lebenden Schützenbrüdern in sehr guter Erinnerung, es ereignete sich beim Vogelschuß nämlich folgendes: Die Armbrust, die von Heinrich Hilgers (Schniederkes Hein) gespannt wurde, klemmte als Karl von Heel schießen wollte. Er sagte noch beim Herumhantieren: „Hein, dät Deng jeet neet.“ Da war es schon passiert. „Dät Deng jeng waal“ und der Vogel lag unten. Als Karls Bruder, Hans von Heel (Schuele Hans), das „Malheur“ sah, rannte er nach Hause, wobei er gerufen haben soll: „Dät kost os een Ko!“

 

Das Leben in Deutschland normalisierte sich, auch das Schüzenwesen nahm seinen gewohnten Gang. So wurde 1950 eine neue Schützenfahne angeschafft. 1955 konnte das erste Schützenfest nach dem Kriege als Jubiläum (150 Jahre Schützenbruderschaft St. Joachim) gefeiert werden. Wie Berichten und mündlichen Erzählungen zu entnehmen ist, muß es ein glänzendes Fest gewesen sein. Samstags nachmittags, am 13. August, gaben „Böllerschüsse das Signal zur Arbeitsruhe“ und alle Dorfbewohner, „die geschlossen ihre Häuser verlassen hatten“, begaben sich zum Festzelt, um den Heimatabend mitzuerleben. Am Sonntag bevölkerten 1500 Schützen, 400 Pfeifer und Trommler und Tausende von Gästen Schierwaldenrath. Ein Schützenfest war damals — vielleicht mehr noch als heute — eben ein ganz besonderes Ereignis, welches überschwänglich gefeiert wurde. Aus Anlaß des Schützenfestes stiftete Martin Thevis (Müele Martin) 1955 der Schützenbruderschaft eine Schwenkfahne.

 

Elf Jahre später (1966) fand dann das nächste Schützenfest der St. Joachims - Schützenbmderschaft in Schierwaldenrath statt. Auch hier wurde der Heimatabend von Schule und Kirchenchor, dem damals noch in den Kinderschuhen steckenden Musikverein und den anderen Ortsvereinen gestaltet. Auch der Festzug am Sonntag war bei strahlendem Wetter nach Aussage der Beteiligten ein strahlendes Erlebnis. Der Montag allerdings soll total verregnet sein.

 

Ein besonderes Erlebnis ist bis heute das alljährliche Vogelschießen, wobei es auch in unserer Zeit gelegentlich Anlaß zum Schmunzeln gab. Ende der 50er Jahre soll der Vogel der vor dem Aufzug schon aufgestellt und von einem Schützenbruder bewacht wurde, bei der Ankunft der Schützen schon unten gelegen haben, weil der Wächter Heinrich Mocken, der Schirmherr des diesjährigen Schützenfestes, statt zu wachen bei Clieve (Philippen) saß und es sich beim Bier gutgehen ließ. Die Stelle, an der der Vogel geschossen wurde, wechselte häufig, wie aus den Aufzeichnungen und mündlicher Überlieferung hervorgeht. So wurde im Laufe der Zeit auf den Heeklief, auf der Maar, auf der Wiese Feindt westlich des Bahnhofes der IHS, An der „Bahn“, an der Stelle, wo das Haus Jakob Schlicher steht, bei Clieve (ehemalige Wirtschaft Philippen), im zwischenzeitlich errichteten Schießstand, auf dem Spielplatz an der Schule und in den letzten Jahren dann wieder auf dem Maarplatz geschossen.

 

Einen besonderen „Coup“ landeten die St.-Joachims-Schützen beim Schützenfest in Prummern 1967. Beim Vorbeimarsch regnete es in Strömen, und die Schützen suchten ihr Heil in der Flucht, d. h. sie liefen aufs Festzelt. Der Spielmannszug Schierwaldenrath allerdings marschierte tapfer durch den Regen. Bei der Verteilung der Preise am Abend bekam die St.-Joachims-Schützenbruderschaft den Ehrenpreis, was allgemeine Heiterkeit bei allen Nichtbeteiligten hervorrief. 1972 konnten neue Offlziersröcke angeschafft werden. Die Farbe hatte inzwischen von Schwarz (nach dem Kriege) auf Grün gewechselt.

 

Ein weiterer markanter Punkt in der Entwicklung der St.-Joachims-Schützenbruderschaft ist die Gründung der Schießgruppe am 2. November 1975. In Eigenregie und Eigenarbeit wurde der Schießstand auf dem Grundstück Ernst Rademacher errichtet und konnte 1976 eingeweiht werden. Besonders die Jungschützen nutzten diese Gelegenheit zur sportlichen Betätigung, zumal Erfolge nicht ausblieben. So wurde 1979 die Dekanatsstandarte des Dekanates Gangelt-Selfkant nach Schierwaldenrath geholt. In den Jahren 1979, 1980 und 1981 errang die Schießgruppe dreimal in Folge die Dekanatswanderplakette. Auch heute ist die Schießgruppe ein wichtiger Bestandteil der Schützenbruderschaft. In diesem Zusammenhang muß das Jahr 1977 erwähnt werden, das für einen Bewohner Schierwaldenraths, aber auch für den Ort selbst, von großer Bedeutung war. Im Alter von 14 Jahren wurde Heinz Heinen Bundesschülerprinz beim Bundesschießen in Paderborn. Dieses Ereignis wurde natürlich gebührend gefeiert.

 

Vom 10. bis 12. Juli 1976 richtete die St.-Joachims-Schützenbruderschaft ihr insgesamt fünftes Schützenfest aus. Bei tropischen Temperaturen von ca. 40 Grad Celsius fand am Sonntag der Festzug statt. So wurde für manchen das Vergnügen zur Qual, um so mehr ist hervorzuheben, daß 28 Bruderschaften und Musikvereine dieses Mammutprogramm tapfer durchstanden. Der lang ersehnte Regen prasselte dann am Montagabend auf das Festzelt nieder, wobei die meisten Zeltbesucher trotz „Sonntagsstaat“ nach draußen liefen und patschnaß wieder zurückkehrten.

 

Ab dem Jahre 1981 führt die St.-Joachims-Schützenbruderschaft ein Prinzenvogelschießen durch. Der erste Prinz wurde Theo Wilms.

 

Aus dieser  Zusammenfassung läßt sich erahnen, wieviel Mühe, Fleiß, Arbeit, sicherlich auch viel Freude und Frohsinn, Treue zum Verein im Laufe der Zeit in die St.-Joachims-Schützenbruderschaft hineingesteckt worden sind. Daß diese Arbeit sich gelohnt hat, erkennt man an den vielfachen Aktivitäten der St.- Joachims-Schützenbruderschaft, ohne die es ein richtiges Dorfleben in Schierwaldenrath nicht geben würde. Sicher wird der Spruch „Glaube, Sitte, Heimat“ auch in der Zukunft die St.-Joachims-Schützenbruderschaft bei allen ihren. Unternehmungen beflügeln.

 

Anmerkung der Redaktion:
Chronik wird weiter ergänzt